Messe-ABC

Alle Wichtigen Informationen im Überblick von A-Z


Bühnenprogramm

Aussteller haben die Möglichkeit, sich am messebegleitenden Bühnenprogramm zu beteiligen.

Der Veranstalter entscheidet über die Zulassung der Beiträge und platziert die eingereichten Beiträge nach inhaltlichen und zeitlichen Erfordernissen. Nicht immer können alle Wünsche berücksichtigt werden. Aus der Einreichung erfolgt kein Rechtsanspruch.

Die Anmeldung dafür sollte bis spätestens 27.12.2011 erfolgen.





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